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In unserem Warensortiment befinden sich auch Elektrogeräte (z.B. Vibratoren), welche unter das Elektronikgerätegesetz fallen. Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.

Laut Elektronikgerätegesetz (Gesetz über das in Verkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) ist es untersagt, Elekrogeräte im Hausmüll zu entsorgen. Sie sind als Verbraucher zur Entsorgung über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme der Kommune verpflichtet. | |